Um ein Fahrzeug zu leasen, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung erforderlich. Dadurch ist sowohl die Leasinggesellschaft wie auch der Leasingnehmer vor einem finanziellen Schaden bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs abgesichert. Die Dauer und der Umfang des Versicherungsschutzes werden im sogenannten Leasing/Sicherungsschein festgehalten. Dieser verbleibt als Nachweis bei der jeweiligen Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaft bekommt durch Aushändigung des Leasing/Sicherungsschein das Recht zu bestimmen, wie in einem Versicherungsfall zu verfahren ist.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich zudem mit der Abgabe das Fahrzeug regelmäßig zu warten und für dessen einwandfreien Zustand zu sorgen. Zusätzlich …
Der Wiederbeschaffungswert ist maßgebend um die Höhe der Entschädigung bei einem Verlust oder einer Beschädigung des Kraftfahrzeugs zu ermitteln. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Wert eines identischen gebrauchten Fahrzeuges mit derselben Ausstattung. Versicherungen sind generell nur verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Da jedoch gerade Neufahrzeuge sehr schnell an Wert verlieren, kann es in einem Schadensfall zu finanziellen Verlusten für den Versicherungsnehmer kommen.
Um diese zu vermeiden, empfiehlt es sich besonders bei Neuwagen eine sogenannte Neupreisentschädigung zu vereinbaren. Dies hat den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer bei einem Diebstahl oder Totalschaden immer den Neuwert …
Die Deckungskarte wurde bis zum März 2008 benötigt, um ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle an- oder umzumelden. Diese bestand aus Papier und wurde dem Versicherungsnehmer auf Anfrage durch seine Versicherung in doppelter Ausführung ausgehändigt. Deshalb wurde die Deckungskarte unter anderem auch als Doppelkarte bezeichnet.
Mithilfe der Deckungskarte konnte der Versicherungsnehmer der Zulassungsstelle nachweisen, dass für das betreffende Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Dabei war es nicht ausschlaggebend, ob die Versicherungsprämie bereits bezahlt wurde. Durch Aushändigung der Doppelkarte war die Versicherung verpflichtet, in der Übergangsphase für einen Schaden aufzukommen. Der erste Teil …
Die Stilllegung eines Fahrzeuges kann entweder vom Fahrzeughalter oder auch von behördlicher Seite vorgenommen werden. Grund für eine behördliche Stilllegung kann zum Beispiel sein, wenn der Fahrzeughalter trotz Mahnungen seine KFZ-Steuer nicht bezahlt hat. Das Finanzamt ist in diesem Fall als ausführende Stelle berechtigt, das Fahrzeug stillzulegen. Gleiches gilt auch, wenn für das Fahrzeug keine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung mehr vorliegt. Es darf dann keine Zulassung mehr erfolgen, da die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist. Nimmt der Fahrzeughalter die Stilllegung selbstständig vor, spricht man auch von einer Abmeldung des Fahrzeugs. Grund kann der …
Bei verschiedenen Versicherungen ist es möglich, eine Schadenfreiheitsrabattübertragung vorzunehmen. Dabei wird der erworbene Schadenfreiheitsrabatt nach Beendigung einer Versicherung auf eine andere Person übertragen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
So müssen beide Personen in einem besonderen Verhältnis zueinander stehen. Eine Schadenfreiheitsrabattübertragung ist nur bei Lebenspartnern oder Verwandten ersten Grades möglich. Eine weitere Möglichkeit ist, wenn ein Firmenfahrzeug zukünftig privat genutzt werden soll. Wer den Schadenfreiheitsrabatt empfängt, muss nachweisen können, dass er bereits vor der Übertragung das versicherte Fahrzeug regelmäßig genutzt hat.
Es können nur soviel schadensfreie Jahre übertragen werden, wie der …