Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist maßgebend um die Höhe der Entschädigung bei einem Verlust oder einer Beschädigung des Kraftfahrzeugs zu ermitteln. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Wert eines identischen gebrauchten Fahrzeuges mit derselben Ausstattung. Versicherungen sind generell nur verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Da jedoch gerade Neufahrzeuge sehr schnell an Wert verlieren, kann es in einem Schadensfall zu finanziellen Verlusten für den Versicherungsnehmer kommen.
Um diese zu vermeiden, empfiehlt es sich besonders bei Neuwagen eine sogenannte Neupreisentschädigung zu vereinbaren. Dies hat den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer bei einem Diebstahl oder Totalschaden immer den Neuwert eines Fahrzeugs ersetzt bekommt. Der Wiederbeschaffungswert spielt zudem auch eine Rolle, wenn aufgrund eines Schadens Ersatzteile ausgetauscht werden. Auch hier erstatten die Versicherungsgesellschaften nur den Wert der gebrauchten Teile. Um zu vermeiden, dass der Versicherungsnehmer den Unterschied zum Neuwert der Teile selbst zahlen muss, sollte ein Versicherungsvertrag geschlossen werden der auf die Option “alt für neu” verzichtet. Hierauf sollte dann bei einem Versicherungsvergleich besonders geachtet werden.