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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Für die KFZ-Versicherung gibt es einen einheitlichen Geltungsbereich, welcher in der Pflichtversicherungsverordnung für alle Kraftfahrtversicherer eindeutig definiert ist. Danach erstreckt sich der Geltungsbereich auf Europa sowie alle außereuropäischen Gebiete, sofern diese zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, in der KFZ-Haftpflichtversicherung eine entsprechende Erweiterung zu vereinbaren. In der Kasko und Kraftfahrtunfallversicherung können zudem weitere Änderungen des Geltungsbereichs verändert werden. Daraus ergibt sich, dass der Versicherungsnehmer vor Abschluss genau prüfen sollte, inwiefern der Geltungsbereich seinen eigenen Anforderungen entspricht.
Genaue Auskunft über den Bereich der jeweiligen KFZ-Versicherung gibt die grüne …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Sobald der Antrag auf eine Autoversicherung von der Gesellschaft angenommen wurde, erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungspolice sowie eine Beitragsrechnung. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, diese Rechnung innerhalb von drei Monaten nach der Übermittlung zu begleichen. Geschieht dies nicht, spricht man auch von einem Erstprämienverzug. Der Versicherer hat dann das Recht, den offenen Betrag gerichtlich einzuklagen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Das Versicherungsunternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer über die Folgen eines Erstprämienverzug zu informieren. Dies ist im § 37 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz nicht …

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[10 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Eine Parkschadenversicherung kann vom Versicherungsnehmer zusätzlich zur Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Eine Parkschadenversicherung übernimmt Schäden, welche an parkenden bzw. haltenden Fahrzeugen verursacht werden. Angeboten wird eine solche Zusatzversicherung in der Regel nur für neuere Fahrzeuge. Die einzelnen Bestimmungen hierzu werden direkt von der jeweiligen Versicherung festgelegt. Übernommen werden beispielsweise Schäden aufgrund einer mutwilligen Zerstörung. Dies können unter anderem Lackschäden, Kratzer oder auch Dellen sein. Zudem werden in bestimmten Fällen auch Schäden aufgrund eines Besprühens oder Bemalen des Fahrzeugs übernommen.
Über den Sinn einer Parkschadenversicherung gibt es unterschiedliche Meinungen. Viele Schäden sind …

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[10 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Die sogenannte Gap-Deckung wird besonders dann wichtig, wenn Leasingfahrzeuge versichert werden sollen. Im Normalfall übernimmt eine Versicherung bei einem Diebstahl bzw. Totalschaden nur den reinen Wiederbeschaffungswert. Dies ist der Wert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens noch hat. In den meisten Fällen ist der Wiederbeschaffungswert deutlich niedriger als die noch offenen Raten für das Leasing. Der Versicherungsnehmer müsste die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.
Um dies zu vermeiden, kann der Versicherungsnehmer die GAP-Deckung vereinbaren. Diese übernimmt dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und noch fälligen Leasingraten. Einige Versicherungsunternehmen bieten auch …

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[10 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Eine abweichende Halterschaft beschreibt einen Zustand bei der KFZ-Versicherung. In diesem Fall sind der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter nicht identisch. Verschiedene Versicherungen verlangen für eine abweichende Halterschaft entsprechend höhere Beiträge. Zudem schließen manche Gesellschaften eine abweichende Halterschaft komplett aus.
Der Fahrzeughalter ist immer diejenige Person, welche für ein Fahrzeug finanziell aufkommt und jederzeit darüber verfügen kann. Dabei ist es nicht entscheidend, wer in der Zulassungsbescheinigung I (ehemaliger Fahrzeugschein) bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) eingetragen ist. Allerdings gilt die Eintragung als wichtiges Indiz auf eine Halterschaft. Der häufigste Fall …