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Schadenfreiheitsrabattübertragung

11 September 2011 No Comment

Bei verschiedenen Versicherungen ist es möglich, eine Schadenfreiheitsrabattübertragung vorzunehmen. Dabei wird der erworbene Schadenfreiheitsrabatt nach Beendigung einer Versicherung auf eine andere Person übertragen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

So müssen beide Personen in einem besonderen Verhältnis zueinander stehen. Eine Schadenfreiheitsrabattübertragung ist nur bei Lebenspartnern oder Verwandten ersten Grades möglich. Eine weitere Möglichkeit ist, wenn ein Firmenfahrzeug zukünftig privat genutzt werden soll. Wer den Schadenfreiheitsrabatt empfängt, muss nachweisen können, dass er bereits vor der Übertragung das versicherte Fahrzeug regelmäßig genutzt hat.

Es können nur soviel schadensfreie Jahre übertragen werden, wie der Empfänger auch selbst hätte erfahren können. Wer beispielsweise erst seit 7 Jahren den Führerschein besitzt, kann nicht 15 schadenfreie Jahre übertragen bekommen. Der Rest der Jahre entfällt dann entsprechend. Eine Aufteilung auf mehrere Personen ist nicht möglich. Die Schadenfreiheitsrabattübertragung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des Versicherungsvertrages schriftlich beantragt werden und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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