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Teilkaskoversicherung

Damit man im Rahmen der Nutzung eines Fahrzeuges auch Schäden versichern kann, die man nicht an fremden Personen und Fahrzeugen verursacht, sondern welche am eigenen Fahrzeug entstehen, gibt es die Möglichkeit, eine Kfz-Teilkaskoversicherung abzuschließen. Generell gibt es im Bereich der Kaskoversicherungen zwei Arten von Schutz, nämlich zum einen die etwas umfangreichere Vollkaskoversicherung und zum anderen die Teilkaskoversicherung. Zu empfehlen ist heute zumindest die Teilkaskoversicherung, da man Schäden am eigenen Fahrzeug durch Fremdeinwirkung, seien es Personen oder auch Naturereignisse, im Grunde nie ausschließen kann.

Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden ab

Wie bereits kurz erwähnt ersetzt die Kfz-Teilkaskoversicherung Schäden, welche am Fahrzeug des Versicherten entstanden sind. Bei den möglichen Schadensursachen kann zwischen den Naturereignissen und den Schäden unterschieden werden, die von Personen verursacht werden. Zu den Schäden in Form von Naturereignissen zählen Schäden durch:

  • Hagel
  • Sturm
  • Blitzeinschlag
  • Feuer
  • Einbruch
  • Diebstahl
  • Haarwildschäden
  • Marderbiss

Verursacht man allerdings den Schaden selber, zum Beispiel im Rahmen eines Unfalls, ist dieses nicht über die Kfz-Teilkaskoversicherung versichert.

Der Beitrag zur Kfz-Teilkaskoversicherung

Der Abschluss einer Kfz-Teilkaskoversicherung lohnt sich im Grunde immer dann, wenn das zu versichernde Fahrzeug mehr als nur noch einige hundert Euro an Wert hat. Der Beitrag zur Kfz-Teilkaskoversicherung ist im Vergleich zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder zur Kfz-Vollkaskoversicherung relativ moderat. Er richtet sich in erster Linie nach der Regional- und Typklasse des Fahrzeuges, ferner sind auch das Alter des Versicherten, Anzahl der gefahrenen Kilometer im Jahr und noch einige weitere Details ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Einen Schadenfreiheitsrabatt, welcher beitragsmindernd wirken könnte, gibt es hingegen bei der Teilkaskoversicherung nicht. In der Regel beinhaltet die Kfz-Teilkaskoversicherung einen Eigenanteil von meistens 150 Euro, sodass Schäden bis zu dieser Grenze vom Versicherten selber getragen werden müssen.

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