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Leasing/Sicherungsschein

11 September 2011 No Comment

Um ein Fahrzeug zu leasen, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung erforderlich. Dadurch ist sowohl die Leasinggesellschaft wie auch der Leasingnehmer vor einem finanziellen Schaden bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs abgesichert. Die Dauer und der Umfang des Versicherungsschutzes werden im sogenannten Leasing/Sicherungsschein festgehalten. Dieser verbleibt als Nachweis bei der jeweiligen Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaft bekommt durch Aushändigung des Leasing/Sicherungsschein das Recht zu bestimmen, wie in einem Versicherungsfall zu verfahren ist.

Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich zudem mit der Abgabe das Fahrzeug regelmäßig zu warten und für dessen einwandfreien Zustand zu sorgen. Zusätzlich besteht seinerseits eine Gewährleistungspflicht. Diese Regelung gilt übrigens auch bei der Autofinanzierung. Auch hier wird ein Sicherungsschein benötigt, der dieselben Rechte und Pflichten beinhaltet.

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