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Articles in the Lexikon Category

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Bei einer Rabattübertragung werden die eigenen erfahrenen Schadenfreiheitsrabatte auf andere Personen übertragen. Dies wird jedoch nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für die Rabattübertragung müssen zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die übertragende Person muss mit der Person welche die Rabatte erhält in einem bestimmten Verhältnis stehe. Eine Rabattübertragung ist nur zwischen Ehe bzw. Lebenspartnern sowie Verwandten 1. Grades möglich.
Die Übertragung muss spätestens 6 Wochen, nachdem der Versicherungsvertrag des Rabattinhabers beendet wurde, schriftlich bei der Versicherung beauftragt werden. Wurde die Rabatte einmal Übertragung, ist die Rückübertragung ausgeschlossen. Außerdem gilt zu beachten, …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Bei der Nachhaftung handelt es sich um einen Begriff bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese beginnt, sobald der Versicherungsvertrag beendet wurde. Die Haftpflichtversicherer sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, noch bis zu vier Wochen nach der Vertragsbeendigung zu haften. Nach Ablauf der Nachhaftung können nur noch unter bestimmten Bedingungen Entschädigungsleistungen von der Versicherung beantragt werden.
Gründe für eine Abmeldung des Fahrzeugs können unter anderem ein Fahrzeugwechsel, die Verschrottung des Fahrzeugs oder eine Kündigung des Versicherers wegen ausstehender Beiträge sein. Mit der Nachhaftung sollten Deckungslücken geschlossen werden, für Schäden die erst später gemeldet …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Die Garantieversicherung ist eine Versicherung, die zusätzlich zur KFZ-Versicherung abgeschlossen werden kann. Der ausschließliche Abschluss einer solchen Garantieversicherung ist nicht möglich. Der Versicherungsnehmer kann sich damit gegen finanzielle Risiken beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens absichern. Vor allem bei Gebrauchtwagen kann es vorkommen, dass bereits kurz nach dem Kauf größere Mängel auftreten, welche dann teure Reparaturen erfordern.
Die Garantieversicherung wird derzeit noch nicht von allen Versicherungsunternehmen angeboten. In den meisten Fällen gilt der Versicherungsschutz für den Zeitraum eines Jahres ab dem Kaufdatum. Bei einigen Versicherungen gibt es auch Angebote, die …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Als Versicherungsnehmer zählt immer die Person, die einen Versicherungsvertrag abschließt. Dabei muss der Versicherungsnehmer nicht zwangsläufig identisch sein mit dem Halter des Fahrzeugs. So kann im Versicherungsvertrag beispielsweise auch der Ehepartner des Fahrers eingetragen sein.
Der Versicherungsnehmer hat durch den Abschluss des Vertrages gewisse Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört unter anderem das pünktliche Bezahlen der Versicherungsprämie. Zudem ist er zu wahrheitsgemäßen Angaben im Versicherungsantrag verpflichtet. Wichtige vertragsrelevante Änderungen, die sich während der Laufzeit ergeben, muss er unverzüglich der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Dagegen hat er das Recht auf eine zeitnahe Übernahme …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist eine vielfach angewendete Maßnahme, um schneller in eine höhere Schadenfreiheitsklasse zu wechseln. Ein Führerscheinneuling beginnt in der Regel immer in der Schadenfreiheitsklasse 0. Damit muss er je nach Versicherung bis zu 240 Prozent der Versicherungsprämie bezahlen. Die Gesellschaften nehmen die Einstufungen immer zum 01. Januar eines Jahres vor. Kommt es nun zu einer Rückdatierung des Versicherungsbeginns auf das erste oder zweite Halbjahr, so kann der Versicherungsnehmer schneller in die nächste Schadenfreiheitsklasse wechseln.
Um eine Rückdatierung vorzunehmen, muss der Versicherungsvertrag mindestens seit einem halben Jahr bestanden …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Die Gefährdungshaftung wird unter anderem auch als Haftung ohne Verschulden bezeichnet. Für den Straßenverkehr bedeutet das, dass eine Haftung auch dann erfolgt, wenn kein menschliches Versagen der Grund für einen Unfall war. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bereits durch die Zulassung eines Fahrzeugs eine Gefahr ausgeht. Diese besteht auch dann, wenn der Halter stets ein korrektes Verhalten an den Tag legt. Die Gefährdungshaftung ist geregelt im § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Wird ein Fahrzeug genutzt, ohne das der Halter hiervon Kenntnis hat, so müssen eventuelle Schadensersatzansprüche an den tatsächlichen …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Der Halter eines Fahrzeuges ist immer diejenige Person, welche die Kosten hierfür trägt und über das Fahrzeug verfügen kann. Dies muss nicht unbedingt dieselbe Person sein, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) eingetragen ist bzw. die Person die die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) besitzt. Allerdings gilt der Besitz als wichtiges Indiz für eine Halterschaft.
Ist der Halter abweichend von der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Person, sollte diese auf alle Fälle schriftlich fixiert werden. Ein Beispiel ist, wen ein Fahrzeug vom Vater für seine Tochter zugelassen und versichert, …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

In den Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) werden die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geregelt. Die Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) basieren auf den erstellten Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GdV). Jedoch weichen die Bedingungen der einzelnen Versicherungen zum Teil stark von den Musterbedingungen ab. Rechtsverbindlich sind dabei ausschließlich die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung, mit der ein Vertrag geschlossen wird.
Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag erklärt sich der Versicherungsnehmer auch gleichzeitig mit dem Bedingungen einverstanden. Wichtige Inhalte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft sind die einzelnen Obliegenheiten beider Vertragspartner. So …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Einem weitverbreiteten Vorurteil zufolge fahren Frauen schlechter Auto als Männer. Die offizielle Unfallstatistik sagt aber das Gegenteil aus: Fahrerinnen verursachen weniger Schaden als Fahrer. Für Frauen kann sich dies bei ihrer Autoversicherung in einem finanziellen Vorteil niederschlagen. Aufgrund der geringen Schadenshöhen gewähren einige Versicherer einen sogenannten Ladyrabatt auf die Prämien. Voraussetzung dafür ist, dass das versicherte Fahrzeug nur von Frauen genutzt wird.
Beim Abschluss einer solchen Kfz Versicherung mit Ladyrabatt sollten die Abschließenden aber wahrheitsgemäße Angaben diesbezüglich machen. Das Fahrzeug darf also wirklich nur von einer Frau bewegt werden. Andernfalls sind …

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[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Folgeprämien sind bei einer Autoversicherung all jene Beiträge, die nach der Zahlung der ersten Prämie nach Vertragsabschluss anfallen. Folglich ist der Folgeprämienverzug dann gegeben, wenn ein Versicherungsnehmer bei einem dieser Beiträge nicht rechtzeitig seiner Zahlungspflicht nachkommt. Ist dies der Fall, wird der Versicherer die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen anmahnen und zusätzlich zu dem geforderten Betrag Kosten für die Mahnung sowie eventuell für Zinsausfälle einfordern.
Sollte ein Versicherter mit einer solchen Mahnung konfrontiert sein, ist eine fristgemäße Zahlung dringend angeraten. Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist haben Versicherungen nämlich das Recht, den …