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Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB)

11 September 2011 No Comment

In den Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) werden die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geregelt. Die Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) basieren auf den erstellten Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GdV). Jedoch weichen die Bedingungen der einzelnen Versicherungen zum Teil stark von den Musterbedingungen ab. Rechtsverbindlich sind dabei ausschließlich die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung, mit der ein Vertrag geschlossen wird.

Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag erklärt sich der Versicherungsnehmer auch gleichzeitig mit dem Bedingungen einverstanden. Wichtige Inhalte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft sind die einzelnen Obliegenheiten beider Vertragspartner. So hat der Versicherungsnehmer beispielsweise die Pflicht zur pünktlichen Zahlung der Versicherungsprämie. Umgekehrt werden auch die Leistungen genannt, die in einem Schadensfall von der Versicherung zu erbringen sind und in welcher Form dies geschehen muss. Als Beispiel ist darin geregelt, welche Leistungen bei einer Ruheversicherung von der Gesellschaft erbracht werden müssen.

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