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Versicherungsnehmer

11 September 2011 No Comment

Als Versicherungsnehmer zählt immer die Person, die einen Versicherungsvertrag abschließt. Dabei muss der Versicherungsnehmer nicht zwangsläufig identisch sein mit dem Halter des Fahrzeugs. So kann im Versicherungsvertrag beispielsweise auch der Ehepartner des Fahrers eingetragen sein.

Der Versicherungsnehmer hat durch den Abschluss des Vertrages gewisse Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört unter anderem das pünktliche Bezahlen der Versicherungsprämie. Zudem ist er zu wahrheitsgemäßen Angaben im Versicherungsantrag verpflichtet. Wichtige vertragsrelevante Änderungen, die sich während der Laufzeit ergeben, muss er unverzüglich der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Dagegen hat er das Recht auf eine zeitnahe Übernahme von Schäden durch die Versicherung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen.

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