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Rabattübertragung

11 September 2011 No Comment

Bei einer Rabattübertragung werden die eigenen erfahrenen Schadenfreiheitsrabatte auf andere Personen übertragen. Dies wird jedoch nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für die Rabattübertragung müssen zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die übertragende Person muss mit der Person welche die Rabatte erhält in einem bestimmten Verhältnis stehe. Eine Rabattübertragung ist nur zwischen Ehe bzw. Lebenspartnern sowie Verwandten 1. Grades möglich.

Die Übertragung muss spätestens 6 Wochen, nachdem der Versicherungsvertrag des Rabattinhabers beendet wurde, schriftlich bei der Versicherung beauftragt werden. Wurde die Rabatte einmal Übertragung, ist die Rückübertragung ausgeschlossen. Außerdem gilt zu beachten, dass nur soviel schadensfreie Jahre übertragen werden können wie der Empfänger auch hätte selbst erfahren können. Ein 25 jähriger Fahrer kann also nicht 20 schadensfreie Jahre erhalten. Des Weiteren muss der Empfänger nachweisen können, dass er das betreffende Fahrzeug bereits vorher regelmäßig genutzt hat. Eine Aufteilung des Rabattes auf mehrere Personen ist nicht möglich.

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