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Nachhaftung

11 September 2011 No Comment

Bei der Nachhaftung handelt es sich um einen Begriff bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese beginnt, sobald der Versicherungsvertrag beendet wurde. Die Haftpflichtversicherer sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, noch bis zu vier Wochen nach der Vertragsbeendigung zu haften. Nach Ablauf der Nachhaftung können nur noch unter bestimmten Bedingungen Entschädigungsleistungen von der Versicherung beantragt werden.

Gründe für eine Abmeldung des Fahrzeugs können unter anderem ein Fahrzeugwechsel, die Verschrottung des Fahrzeugs oder eine Kündigung des Versicherers wegen ausstehender Beiträge sein. Mit der Nachhaftung sollten Deckungslücken geschlossen werden, für Schäden die erst später gemeldet werden. Damit ist der Geschädigte auf jeden Fall geschützt, wenn der Schädiger nicht aus eigenen Mitteln für den Schaden aufkommen kann.

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