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GAP-Deckung

10 September 2011 No Comment

Die sogenannte Gap-Deckung wird besonders dann wichtig, wenn Leasingfahrzeuge versichert werden sollen. Im Normalfall übernimmt eine Versicherung bei einem Diebstahl bzw. Totalschaden nur den reinen Wiederbeschaffungswert. Dies ist der Wert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens noch hat. In den meisten Fällen ist der Wiederbeschaffungswert deutlich niedriger als die noch offenen Raten für das Leasing. Der Versicherungsnehmer müsste die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.

Um dies zu vermeiden, kann der Versicherungsnehmer die GAP-Deckung vereinbaren. Diese übernimmt dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und noch fälligen Leasingraten. Einige Versicherungsunternehmen bieten auch spezielle Versicherungen für Leasingfahrzeuge an, in denen eine GAP-Deckung bereits beinhaltet ist. Hat beispielsweise das Fahrzeug noch eine Ablöse von 12000 Euro aber nur einen Wiederbeschaffungswert von 10000 Euro, wird die Differenz von 2000 Euro durch die GAP-Deckung übernommen. Versicherungen mit Neuwertzusatz sind keine volle Alternative, da diese den Neuwertzusatz nur für eine bestimmte Zeit gewähren. Dieser gilt dann längstens für 24 Monate.

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