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Abweichende Halterschaft

10 September 2011 No Comment

Eine abweichende Halterschaft beschreibt einen Zustand bei der KFZ-Versicherung. In diesem Fall sind der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter nicht identisch. Verschiedene Versicherungen verlangen für eine abweichende Halterschaft entsprechend höhere Beiträge. Zudem schließen manche Gesellschaften eine abweichende Halterschaft komplett aus.

Der Fahrzeughalter ist immer diejenige Person, welche für ein Fahrzeug finanziell aufkommt und jederzeit darüber verfügen kann. Dabei ist es nicht entscheidend, wer in der Zulassungsbescheinigung I (ehemaliger Fahrzeugschein) bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) eingetragen ist. Allerdings gilt die Eintragung als wichtiges Indiz auf eine Halterschaft. Der häufigste Fall einer abweichenden Halterschaft liegt vor, wenn Eltern für ihre Kinder als Versicherungsnehmer fungieren. Dadurch kommen die Kinder in den Genuss der besseren Schadenfreiheitsklasse der Eltern. Wichtig dabei ist, dass die Kinder die Kosten für das Fahrzeug tragen und auch entsprechend über das Fahrzeug verfügen können.

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