Lexikon »

[13 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Damit ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann, ist es erforderlich, dass der Versicherungsnehmer einen Antrag stellt und das Versicherungsunternehmen diesem einwilligt. Für die Prüfung des Antrags benötigt beispielsweise eine Kfz Versicherung oder eine Autoversicherung in der Regel einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen. Bei der Bindefrist handelt es sich um eine verbindliche Frist, bei der der Antragsteller sich während des Zeitraumes der Überprüfung durch das Versicherungsunternehmen an seinen Antrag gebunden halten muss. Während dieses Zeitraumes kann der Antragsteller weder vom Antrag zurücktreten, noch Beanstandungen vornehmen. Erst nach dem Verstreichen …

Lexikon »

[13 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Viele Autoversicherungen gewähren ihren Kunden inzwischen einen Partnerrabatt. Diesen kann man als Ehe- oder Lebenspartner bekommen. Für die Genehmigung ist es erforderlich, dass beide Partner im Versicherungsvertrag als Fahrer eingetragen werden. Der Partnerrabatt ist allerdings nicht dasselbe wie die Ehegattenregelung, durch die man ein neues Auto in der Erstversicherung direkt in die Schadensfreiheitsklasse des Ehegatten eintragen lassen kann.
Der Vorteil beim Partnerrabatt ist, dass der fällige Versicherungsbetrag sinken kann, im Vergleich zu Versicherungsbeiträgen bei mehreren eingetragenen Fahrern. Denn die Versicherungsanbieter sind der Meinung, dass das Unfallrisiko niedriger ist, wenn nur …

Lexikon »

[13 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Der Begriff des Sonderzubehörs ist mehr in der Welt der Individualisierung von Fahrzeugen und der liebevollen Suche nach Ausstattungsdetails durch den Neuwagenkäufer zu finden. In der Autoversicherung spielt das Sonderzubehör bei der Haftpflichtversicherung gar keine Rolle, bei Teil- und Vollkasko lediglich durch eine leichte Anhebung des Neuwertes des Fahrzeuges.
Deshalb gibt es auch keine Differenzierung der Versicherungsprämien nach Autofarbe oder einer eingebauten Klimaanlage, obwohl man denken könnte, dass beide Zusatzeinbauten einen positiven Einfluß durch Verringerung des Versicherungsrisikos leisten würden.
Nur in einem Fall hat Sonderzubehör einen Einfluß auf die Kfz …

Lexikon »

[13 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Bei Fahrten mit dem eigenen Auto in andere Staaten sollte zuvor bedacht werden, inwieweit man die bisherige Kfz Versicherung eventuell ergänzen möchte. Eine Möglichkeit ist der Auslandsschadenschutz. Diese Police stellt eine Besonderheit innerhalb der Autoversicherung dar: Sie deckt nämlich Schäden ab, die andere Fahrer verursachen. Gewöhnlich ist es in einem solchen Fall so, dass die Kfz Haftpflichtversicherung diese Kosten übernimmt. Das gilt auch im europäischen Ausland. Allerdings sind die Bedingungen dort häufig für den Geschädigten wesentlich schlechter. So zahlen Versicherungsunternehmen in einigen anderen Staaten, vor allem in Südeuropa, zum Beispiel …

Lexikon »

[13 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Beim Kauf eines Neuwagens empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. In einer solchen Police ist in der Regel eine Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung enthalten. Mit dieser erhält der Versicherte unter bestimmten Bedingungen bei Totalschaden oder bei Diebstahl die Kosten für den Neuwagen erstattet. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Versicherungsnehmer Erstbesitzer des Fahrzeuges ist. Als Nachweis gilt die entsprechende Angabe in der Zulassungsbescheinigung. Die Anbieter einer solchen Kfz Versicherung unterscheiden sich in der Frage, bis zu welchem Alter des Autos diese Leistung gültig ist. Bei manchen Policen kann diese Frist nur …