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Bindefrist

13 September 2011 No Comment

Damit ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann, ist es erforderlich, dass der Versicherungsnehmer einen Antrag stellt und das Versicherungsunternehmen diesem einwilligt. Für die Prüfung des Antrags benötigt beispielsweise eine Kfz Versicherung oder eine Autoversicherung in der Regel einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen. Bei der Bindefrist handelt es sich um eine verbindliche Frist, bei der der Antragsteller sich während des Zeitraumes der Überprüfung durch das Versicherungsunternehmen an seinen Antrag gebunden halten muss. Während dieses Zeitraumes kann der Antragsteller weder vom Antrag zurücktreten, noch Beanstandungen vornehmen. Erst nach dem Verstreichen der Bindefrist kann der Antragsteller von dem Antrag zurück treten. Oftmals wird aus Verbraucherschutz-Gründen die Bindefrist jedoch im Versicherungsvertrag aufgeweicht, indem dem Antragsteller ein Widerrufsrecht von bis zu vier Wochen eingeräumt wird.

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