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Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung

13 September 2011 No Comment

Beim Kauf eines Neuwagens empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. In einer solchen Police ist in der Regel eine Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung enthalten. Mit dieser erhält der Versicherte unter bestimmten Bedingungen bei Totalschaden oder bei Diebstahl die Kosten für den Neuwagen erstattet. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Versicherungsnehmer Erstbesitzer des Fahrzeuges ist. Als Nachweis gilt die entsprechende Angabe in der Zulassungsbescheinigung. Die Anbieter einer solchen Kfz Versicherung unterscheiden sich in der Frage, bis zu welchem Alter des Autos diese Leistung gültig ist. Bei manchen Policen kann diese Frist nur drei Monate lang sein, andere Versicherer dagegen bieten sie für zwei Jahre an.

Neben dem Zeitraum der Gültigkeit ist noch zu beachten, ab welchem Schädigungsgrad am Fahrzeug die Autoversicherung eine Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung zahlt. Dieser Grad ist in den Bedingungen mit einer Prozentzahl angeben, die oftmals rund 70 bis 80 % hoch ist. Diese Regelung bedeutet, dass die Reparatur des Autos mindestens so viel Prozent des Neupreises kosten müsste, damit der Versicherte einen Anspruch auf die Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung hat. Bei einem Diebstahl dagegen liegt der Fall auf der Hand, hier erstattet der Versicherer den Preis für einen Neuwagen.

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