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Auslandsschadenschutz

13 September 2011 No Comment

Bei Fahrten mit dem eigenen Auto in andere Staaten sollte zuvor bedacht werden, inwieweit man die bisherige Kfz Versicherung eventuell ergänzen möchte. Eine Möglichkeit ist der Auslandsschadenschutz. Diese Police stellt eine Besonderheit innerhalb der Autoversicherung dar: Sie deckt nämlich Schäden ab, die andere Fahrer verursachen. Gewöhnlich ist es in einem solchen Fall so, dass die Kfz Haftpflichtversicherung diese Kosten übernimmt. Das gilt auch im europäischen Ausland. Allerdings sind die Bedingungen dort häufig für den Geschädigten wesentlich schlechter. So zahlen Versicherungsunternehmen in einigen anderen Staaten, vor allem in Südeuropa, zum Beispiel bei Sachschäden häufig weniger Geld als in Deutschland. Eine Wertminderung für ein repariertes Unfallauto wird teilweise gar nicht berücksichtigt. Zudem fallen bei Unfällen meist weitere Kosten wie für ein Ersatzauto, Sachverständige oder rechtliche Beratung und Vertretung an: Diese Beträge werden oftmals ebenfalls nicht übernommen. Hiervor schützt ein Auslandsschadenschutz. Mit einer solchen Police erhalten Versicherte all jene Posten erstattet, für welche die ausländische Versicherung des Unfallschuldigen nicht aufkommt, die eine deutsche Versicherung aber beglichen hätte.

Versicherte sollten aber genau auf die Bedingungen des jeweiligen Vertrages schauen. Ein Auslandsschadenschutz ist in der Regel nämlich nicht in sämtlichen europäischen Staaten gültig. Gleichwohl raten Versicherungsexperten zum Abschluss einer solchen Police, da die Differenzen in den Versicherungsleistungen beträchtlich sind und ein unverschuldeter Unfall ohne Auslandsschadenschutz sehr teuer werden kann.

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