Lexikon »

[13 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers beim Abschluss der Versicherung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet alle Angaben, die von der Versicherung gefordert werden, wahrheitsgemäß zu machen. Zudem muss er der Versicherung alle Umstände mitteilen, welche für die Versicherung entscheidend sein können, den Versicherungsantrag nicht anzunehmen.
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erlischt auch automatisch der Versicherungsschutz. Dabei ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht nachzuweisen, dass es sich weder um Vorsatz noch um grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat. Im Falle …

Lexikon »

[13 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer neben den Reparaturkosten zusätzlich auch eine eventuelle Wertminderung ersetzt bekommt. Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Wertminderungen unterschieden. Zum einen gibt es die technische Wertminderung und zum anderen den merkantilen Minderwert.
Kann ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr in den gleichen Zustand wie vor dem Unfall versetzt werden, handelt es sich um eine technische Wertminderung. Es bleibt dabei ein Unfallschaden bestehen, der die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen kann.
Beim merkantilen Minderwert geht man davon aus, dass …

Lexikon »

[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Vertragsstrafen kann eine Autoversicherung verhängen, wenn Versicherungsnehmer falsche Angaben zu ihrem Versicherungsverhältnis machen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn beim Vertragsabschluss eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs verschwiegen wird. Die Vertragsstrafe ist aber nicht der einzige monetäre Nachteil für den Versicherten: Zudem muss er die Differenz zwischen eigentlich angefallenen und tatsächlich gezahlten Prämien nachträglich begleichen. Noch viel folgenschwerer kann eine dritte Konsequenz sein. Bei einem Schadensfall kann der Versicherungsschutz entfallen. Das trifft für jene Situationen zu, die ursprünglich nicht angegeben wurden. Versicherte sollten deshalb beim Ausfüllen des Vertrages Sorgfalt …

Lexikon »

[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Mit der Erteilung von Zulassungsbescheinigungen erlauben Straßenverkehrsbehörden die Nutzung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr. Eine wesentliche Funktion dieses amtlichen Dokumentes ist es, ein Fahrzeug zu identifizieren sowie die Verfügungsberechtigung über dieses zu prüfen. Eine wichtige Angabe ist deshalb die Fahrgestellnummer: Bei einer Polizeikontrolle muss der Fahrer die Zulassungsbescheinigung vorzeigen und kann anhand dieser darlegen, dass er das Auto nicht gestohlen hat. Deshalb ist es wichtig, dieses Dokument immer mitzuführen. Genauso ratsam ist es aber, Zulassungsbescheinigungen niemals im Auto liegen zu lassen. Wird diese nämlich entwendet, hat der Dieb bei einem Weiterverkauf …

Lexikon »

[11 Sep 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Der Zentralruf für Autoversicherungen ist eine Servicestelle, auf welche bei einem Unfall Geschädigte zurückgreifen können, wenn sie aus irgendeinem Grund die Versicherungsdaten des Verursachers nicht wissen. Sie müssen dazu nur das KFZ-Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges angeben und erhalten dann Auskunft über die Autoversicherung des Gegenparts, konkret erfahren sie den Namen des Versicherers, Versicherungsnummer sowie Beginn und Ende der Laufzeit des Vertrages. Name sowie Anschrift des Versicherten bekommen sie aus datenschutzrechtlichen Überlegungen dagegen nicht mitgeteilt: Diese Daten bedarf es zur Schadensregulierung allerdings auch nicht. Es genügt, dessen Versicherung zu kontaktieren.
Zu beachten …