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Wertminderung

13 September 2011 No Comment

Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer neben den Reparaturkosten zusätzlich auch eine eventuelle Wertminderung ersetzt bekommt. Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Wertminderungen unterschieden. Zum einen gibt es die technische Wertminderung und zum anderen den merkantilen Minderwert.

Kann ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr in den gleichen Zustand wie vor dem Unfall versetzt werden, handelt es sich um eine technische Wertminderung. Es bleibt dabei ein Unfallschaden bestehen, der die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen kann.

Beim merkantilen Minderwert geht man davon aus, dass ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden im Falle eines Verkaufs automatisch einen geringeren Verkaufswert erzielen wird als ein identisches Fahrzeug ohne Unfallschaden. Wer einen entsprechenden Tarif abgeschlossen hat, erhält diesen Minderwert auch dann erstattet, wenn er nicht vorhat, sein Fahrzeug zu verkaufen. Wie hoch eine solche Wertminderung ausfällt, lässt sich nicht einheitlich sagen. In der Regel wird diese durch einen Gutachter der Versicherung festgestellt. Bei den meisten Tarifen gilt ein Ausschluss für Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind bzw. die eine höhere Laufleistung als 100000 Kilometer haben. Zudem gibt es bei sogenannten Bagatellschäden ebenfalls keine Erstattung für die Wertminderung. Bagatellschäden können leichte Kratzer im Lack oder Dellen in der Karosserie sein.

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