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Wirbeltiere (Zusammenstoß)

13 September 2011 No Comment

In Deutschland kommt es relativ häufig vor, dass Fahrzeuge mit Wildtieren zusammenstoßen. Diese Schäden werden allerdings durch die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Um Schäden aufgrund eines Wildunfalls abzusichern, ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung erforderlich. Welche Wildunfälle dann konkret versichert sind, hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

Nicht alle Versicherungen decken Schäden ab die durch Wirbeltiere verursacht werden. Zu den Wirbeltieren zählen auch Haustiere wie Hunde oder Katzen. So ist die Teilkaskoversicherung oftmals auf Unfälle mit Wildtieren wie Rehen oder Hirschen begrenzt. Zudem verlangen manche Tarife eine Selbstbeteiligung, wenn es zu Schäden durch Wirbeltiere kommt. Dies führt öfters zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Assekuranz. Um dies zu vermeiden, ist es lohnenswert, einen Versicherungsvertrag abzuschließen der alle Wirbeltiere einschließt. Viele Autofahrer unterschätzen die Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Wirbeltieren entstehen können.

Unabhängig vom gewählten Tarif kommt eine Teilkaskoversicherung nur dann für den Schaden auf, wenn dieser unmittelbar durch den Zusammenstoß mit dem Tier entstanden ist. Weicht ein Fahrer dem Tier aus und fährt dadurch beispielsweise auf einen Baum zahlt eine Teilkaskoversicherung hierfür nicht. In diesem Fall ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung erforderlich.

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