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Werkstattbindung

6 September 2011 No Comment

Bei der Autoversicherung gibt es einige Vertragsvereinbarungen, die sowohl für die Versicherung, als auch für den Versicherungsnehmer von Vorteil sind. Eine mögliche davon ist die Werkstattbindung. Im ersten Augenblick kann man sich eigentlich nicht viel darunter vorstellen, außer: Zur Reparatur wird eine in einer Liste der Versicherung genannte Werkstatt besucht.

Im Endeffekt ist diese Beschränkung aber mit erheblichen Vorteilen verbunden. Die beteiligten Werkstätten genießen durch den Abschluß eines Vertrages mit den großen Versicherungen einen gewissen Wettbewerbsvorteil oder eine Mindestauslastung, die ihnen günstigere Kosten beschert. Damit können auch die entsprechenden Stundensätze der Mechaniker oder auch die berechneten Preise für die sog. Arbeitswerte anders kalkuliert werden. Zusätzlich kann die Versicherung davon ausgehen, dass es sich um zuverlässige Vertragspartner handelt. Diese Werkstattbindung unterstützt also auch im Endeffekt den Kampf gegen gefälschte Ersatzteile.

Wirkliche Nachteile hat die Werkstattbindung für den Versicherungsnehmer nicht. Vielleicht ein paar Kilometer mehr zur Werkstatt, dafür hat die Versicherung aber oftmals auch kulante Regelungen zu einem preisgünstigen Ersatzwagen mit der Werkstatt verhandelt. Bei einer Werkstattbindung profitieren also alle: Die mittelständische Werkstatt, die Versicherung und der Autofahrer.

Achtung bei Leasingfahrzeugen

Eine Werkstattbindung lohnt sich dann nicht, wenn es sich beim zu versichernden Kfz um ein Leasingfahrzeug oder ein Auto handelt, welches fremdfinanziert wird (z.B. über eine Autobank oder ein Kreditinstitut). Hintergrund: Finanzierungs- oder Leasingverträge legen im Normalfall fest, dass Instandsetzungs- und Wartungsfragen nur in einer vom Hersteller autorisierten Kfz Werkstatt durchgeführt werden dürfen

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