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Wenigfahrer

6 September 2011 No Comment

Ähnlich wie die Banken sind auch die Versicherungen zunehmend mit exorbitanter Rechenkapazität ausgestattet. Dies ermöglicht eine zunehmende Differenzierung der Versicherungstarife und der Prämien nach dem geschätzten Risiko. Aus diesem Grund gibt es auch einen Wenigfahrer-Rabatt für die Kaskoversicherung.

Dieser Wenigfahrer Rabatt geht davon aus, dass die Unfallwahrscheinlichkeit pro gefahrenem Kilometer einigermaßen gleich bleibt – egal ob jemand 10.000 Kilometer oder 50.000 Kilometer fährt. Durch die hohe Kilometerleistung steigt allerdings die Wahrscheinlichkeit eines Kaskoschadens an. Diesem Effekt versuchen die Versicherungen durch die Einführung des Wenigfahrer Rabattes zu begegnen. Deshalb werden Kaskoversicherungen wesentlich billiger wenn beispielsweise nur eine Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometer vereinbart wird. Eine Autoversicherung mit Maximalkilometern anstatt der unbegrenzten Variante. Im Zweifelsfall sollte der Versicherungsnehmer aber auch entsprechende Belege vorlegen können. Beispielsweise den aktuellen Hauptuntersuchungs-Bericht oder auch Werkstattrechnungen.

Der Kreativität der Kfz Versicherung sind auch hier keine Grenzen gesetzt. Deshalb gibt es auch unechte Wenigfahrer Rabatte, die nicht nur auf die Kilometerleistung achten. Vergleichsweise neu sind hierbei Rabatte für Inhaber von Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr oder auch Inhaber von BahnCards.

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