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Wagniswegfall

6 September 2011 No Comment

Der Wagniswegfall ist einer der wenigen Gründe dafür, dass ein Versicherungsnehmer seine Kfz Versicherung sofort kündigen kann. Dem Grunde nach ist es eine Vertragsbeendigung, die alleine dadurch entsteht, dass das eigentlich versicherte Risiko schlichtweg nicht mehr vorhanden ist.

Bei der Autoversicherung besteht der häufigste Wagniswegfall darin, dass das Auto verkauft wird. Da der neue Eigentümer vollkommen frei in der Auswahl des Versicherungsunternehmens und auch des Versicherungsumfanges ist, ist es die praktischste Lösung gleich einen ganz neuen Vertrag abzuschließen. Denn die bisherige Versicherung hat mit dem neuen Eigentümer auch keinen Vertrag. Ob also der neue Eigentümer nur eine Kaskoversicherung abschließt oder eine andere Versicherung kann die alte Versicherung nicht wissen. Zudem verkauft ein Verkäufer das Fahrzeug ohne Rechte Dritter.

Die zweite Art Wagniswegfall ist der Unfalltotalschaden. Hierbei ist nach dem Totalschaden bzw. exakter gesprochen der Abmeldung bzw. Verschrottung kein Versicherungsschutz mehr möglich, da das Fahrzeug nicht mehr existiert.

In beiden Fällen bedeutet der Wagniswegfall eine sofortige Beendigung des Versicherungsvertrages.

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