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Vorläufige Deckung

8 September 2011 No Comment

Die vorläufige Deckung spielt in der Kfz Versicherung eine große Rolle. Denn mit der Zusage erhält der Versicherungsnehmer sofortigen Versicherungsschutz, obwohl der endgültige Vertrag in der Autoversicherung noch nicht rechtsgültig abgeschlossen worden ist. Er kann dann beispielsweise beruhigt zur Zulassungsstelle fahren, um sein neues Auto anzumelden. Auf der Fahrt ist er nämlich versichert. Die vorläufige Deckung ist ein eigenständiger Vertrag auf Zeit. Dieser befristete Vertrag sichert auch dann die einstweilige Deckung, wenn der eigentliche Vertrag, auch Hauptvertrag genannt, nicht zustande kommt. Nur wenn der Versicherungsnehmer die erste Zahlungsfrist trotz Mahnung nicht einhält, verliert er die vorläufige Deckung rückwirkend. Sie endet ansonsten vereinbarungsgemäß mit Beginn des Versicherungsschutzes aus der Hauptversicherung oder auch der Ablehnung des eigentlichen Vertrages seitens der Versicherungsgesellschaft.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis veranschaulicht am besten die Bedeutung der vorläufigen Deckung: Ein Kunde hat vor fünf Tagen von seiner Kfz Versicherung eine vorläufige unbefristete Deckungszusage für eine Autoversicherung einschließlich Versicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug, einer sogenannten Kaskoversicherung, erhalten. Gestern bekam er die schriftliche Mitteilung der Versicherungsgesellschaft, dass die vorläufige Deckung mit sofortiger Wirkung gekündigt sei. Der Kunde hatte aber gestern unglücklicherweise einen Verkehrsunfall, demzufolge sein Auto beschädigt wurde. Für diesen Schaden hat der Kunde dennoch vorläufigen Deckungsschutz.

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