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Verzinsung der Auszahlung bei Kaskoschäden

11 September 2011 No Comment

Die Verzinsung der Auszahlung bei Kaskoschäden ist ein Recht des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Wer bei seiner Autoversicherung einen Kaskoschaden meldet, hat das Recht auf eine Übernahme des Schadens innerhalb einer gewissen Frist. Innerhalb dieser Frist kann die Versicherung den Schaden begutachten und gegebenenfalls auch einen Gutachter beauftragen. Für den Fall, dass die Versicherung einer Schadensübernahme zugestimmt hat und im Vertrag eine Frist für die Auszahlung festgesetzt wurde, muss die Versicherung die Zahlung auch innerhalb dieser Frist leisten. Kommt es hier zu Verzögerungen, kann der Versicherungsnehmer eine Verzinsung der Auszahlung bei Kaskoschäden verlangen. Oftmals sind umständliche Bearbeitungen oder ein hoher Verwaltungsaufwand Gründe für die Verzögerung.

In den meisten Fällen erfolgt die Auszahlung seitens der Versicherungsgesellschaft innerhalb von zwei Monaten. Liegt eine Genehmigung der Versicherung vor, kann der Versicherungsnehmer eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragen. Kommt nun die Zahlung der Versicherung verspätet, muss der Versicherungsnehmer seitens der Werkstatt in Vorleistung treten. Für den Gesetzgeber entspricht diese einem Darlehen, das gegenüber der Versicherung gewährt wird. Aus diesem Grunde wurde durch den Gesetzgeber die Regelung der Verzinsung der Auszahlung bei Kaskoschäden eingeführt. Die Versicherung muss dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung für entstandene oder entgangene Zinsen zahlen. In den meisten Fällen geschieht dies jedoch nicht freiwillig. Der Versicherungsnehmer muss dann die Versicherung schriftlich zur Zahlung der Zinsen auffordern.

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