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Verkehrszentralregister

10 September 2011 No Comment

Das Verkehrszentralregister hat nicht direkt etwas mit der Autoversicherung zu tun, sondern mit dem Führerschein und seinem Inhaber. Dieser bekommt für Bußgelder im Inland ab einer Größenordnung von 40 Euro einen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister. Hierbei kann man allerdings eher nicht von Punkten gutschreiben, sondern eher von Punkten “schlechtschreiben” reden: Ein Kontostand von 0-17 Punkten hat noch keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis bzw. seine Einziehung durch die Fahrerlaubnisbehörden. Wird beispielsweise bei Nebel eine Höchstgeschwindigkeit festgelegt, dann kostet deren Überschreitung 3 Punkte und das entsprechende Bußgeld. Das Überfahren einer rot zeigenden Ampel wird beispielsweise zusätzlich zum Bußgeld mit 3 bis 4 Punkten auf dem Punktekonto im Verkehrszentralregister geahndet.

Für die Kfz Versicherung wird dies erst richtig bedeutend, wenn ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt. Hiervon sind aber aus Sicht des Verkehrszentralsregisters lediglich 73.000 Autofahrer bedroht, die bei einem Punktestand von 14 oder mehr Punkten schon kurz vor der magischen 18 Punkte Grenze stehen. Obwohl diese fünfstellige Anzahl schon beeindruckend ist, sind dies lediglich etwa 0,80 % Prozent der registrierten Personen.

Das Verkehrszentralregister hat also eher die Aufgabe, Dauersünder mit jeweils kleinen Bußgeldern festzustellen. Denn oftmals passiert der Führerscheinentzug schon nach einer einzigen Auffälligkeit im Straßenverkehr, beispielsweise unter Alkoholeinfluß.

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