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Saisonkennzeichen

3 September 2011 No Comment

Das Saisonkennzeichen ist eine der besten Erfindungen seit Einführung des Automobils. Es ist insbesondere für alle diejenigen gedacht, die ein zweites Fahrzeug nur während einiger Monate des Jahres nutzen und nicht jedes Jahr extra an- und abmelden möchten. Die Versicherung und die Kfz-Steuer funktionieren wie bei einem ganz normalen Kennzeichen auch. Allerdings muß beides auch nur für die Kalendermonate gezahlt werden, in denen das Saisonkennzeichen gültig ist. Wer ein Cabrio also nur im Frühjahr oder Sommer braucht, der legt beispielsweise die Kalendermonate März-September fest und zahlt auch nur für die 7 Monate.

Die jährliche An- und Abmeldung erledigt also das Saisonkennzeichen quasi automatisch für Sie durch seine auf diese Monate eingeschränkte Gültigkeit. Dabei sollte der Kfz-Halter aber darauf achten, dass Fahrzeug in den “ungültigen” Monaten weder auf der öffentlichen Straße abzustellen, noch zu bewegen. Denn in diesem Zeitraum werden ja weder Versicherung noch Kfz-Steuer entrichtet. Wer das Auto trotzdem bewegt, der fährt ohne ein gültiges Kennzeichen – also inklusive aller damit verbundenen Probleme. Das Cabrio mit dem Saisonkennzeichen 03-09 steht also am letzten Februartag noch in der Garage, doch schon am 01. März um 0:01 Uhr kann der Fahrspaß beginnen!

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