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Rückstufung

5 September 2011 No Comment

In der Haftpflicht Bereich der Kfz Versicherung besteht sowohl für den Fahrzeughalter, als auch eine in Deutschland tätige Versicherung ein doppelter Kontrahierungszwang (-> Annahmezwang). Dabei muss jedes Auto in Deutschland haftpflichtversichert sein und jede Versicherungsgesellschaft muss den Kunden annehmen, wenn er wahre Angaben macht. Innerhalb dieses beinahe schon öffentlich-rechtlichen Systems gibt es ein Merkmal, das für mehr Gerechtigkeit bei den Haftpflichttarifen sorgt: Die Rückstufung.

Im Grunde ist es so, dass die Versicherung umso günstiger wird, je geringer eine Schadenwahrscheinlichkeit ist oder je länger jemand keinen Unfall zur Erstattung bei der Versicherung eingereicht hat. In diesem Fall erklimmt der Kfz Halter pro Jahr eine weitere Stufe auf dem Weg zu mehr Rabatt, die sog. Schadenfreiheitsklasse. Dies kann dazu führen, dass ganz sichere Autofahrer letztendlich nur 35 % des ursprünglichen Normaltarifs (100%) bezahlen. Dieses einigermaßen gerechte Prinzip der Autoversicherung ist aber nicht vollständig, wenn es nur eine Einordnung in niedrigere Prozentzahlen (bessere Schadensfreiheitsklasse) geben kann. Deshalb ist die Rückstufung der dazugehörige, umgekehrte Vorgang. Ist jemand beispielsweise nach 12 Jahren schadensfreier Fahrt bei SF 12, dann führt bei den meisten Versicherungen schon der erste Unfall zu einer Rückstufung in eine mit einer niedrigeren Zahl versehenen Schadensfreiheitsklasse. Diese bedeutet dann meist einen höheren Beitrag als die bisher erreichten Prozentzahlen.

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