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Pflichtversicherung

10 September 2011 No Comment

In Deutschland sind einige Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise die Haftpflichtversicherungen in der Autoversicherung und einigen Berufszweigen sowie verschiedene Sozialversicherungsarten für Arbeitnehmer, wie Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. In der Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung steht der Opferschutz im Vordergrund: Wer anderen einen Schaden zufügt, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Ersatz verpflichtet. Damit der Geschädigte auch bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers zu seinem Recht kommt, hat der Gesetzgeber für gefahrenträchtige Bereiche die Pflichtversicherung eingeführt. Hierzu zählt der Straßenverkehr. Die Kfz Haftpflichtversicherung ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Halter von Kraftfahrzeugen sollten die wesentlichen Regelungen des Gesetzes kennen.

Personen, die über ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug mit Standort in Deutschland die Verfügungsgewalt besitzen, haben eine Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Halter muss nicht identisch mit dem Eigentümer des Kraftfahrzeugs sein. Er kann sich ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland für diese Pflichtversicherung aussuchen. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beläuft sich zur Zeit auf 7,5 Millionen Euro und für Schäden an Sachen auf eine Million Euro. Überschreitet die Höhe eines Schadens die Mindestsummen, so haftet der Schadenverursacher persönlich für den nicht von der Kfz Versicherung gedeckten Fehlbetrag. Wer als Kfz Halter ohne Pflichtversicherung am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, kann mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

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