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Neuzulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen

13 September 2011 No Comment

Um mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist es erforderlich, dieses anzumelden. Eine Neuzulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen ist bei der örtlichen Zulassungsstelle möglich. Wird ein Neuwagen zugelassen, müssen neben der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVb) auch ein Personalausweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie eine Einzugsermächtigung für den Einzug der KFZ-Steuer vorgelegt werden. Die elektronische Versicherungsbestätigung erhält der Versicherungsnehmer von seiner Autoversicherung. Es handelt sich dabei um einen siebenstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben. Die Zulassungsstelle kann mit diesem Code bei der Neuzulassung alle Daten zur betreffenden Versicherung einsehen.

Bei der Zulassung von Gebrauchtwagen sind darüber hinaus auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) sowie eine gültige Bescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung vorzulegen. Wurde das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet, ist auch die Abmeldebescheinigung erforderlich. Seit März 2007 dürfen Fahrzeuge nur noch am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters zugelassen werden. Eine Zulassung am Zweitwohnsitz ist nicht mehr möglich.

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