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Kurzzeitkennzeichen

10 September 2011 No Comment

Vielen sind sicherlich schon die Autokennzeichen aufgefallen, die neben einer Ortsbezeichnung und einer Nummer auch ein aufgedrucktes Datum haben. Dies scheint für ein normales Kennzeichen vergleichsweise ungewöhnlich zu sein, doch für den Zweck dieses Kennzeichens ist das Aufdrucken eines Datums gerade richtig.

Das Kurzzeitkennzeichen dient – wie der Name schon sagt – nicht als langfristige Identifizierung oder Nachweis über den Versicherungsschutz. Vielmehr wird es erteilt für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Tagen und ist gedacht für Überführungsfahrten, Fahrten zur Zulassungsstelle oder Probefahrten. Das Ausstellen dieses Kurzzeitkennzeichens funktioniert wie bei jedem anderen Kennzeichen auch mit einer Ausnahme: Dieses kann auch ohne vorliegende Bestätigung einer Hauptuntersuchung genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer kann jedermann sehen, weil auf der rechten Seite in einem gelben Feld das Gültigkeitsdatum in der Form Tag, Monat, Jahr angedruckt ist. Im Regelfall wird der Privatmann dieses Kennzeichen nur selten benutzen, für Überführungsfahrten oder auch eine Fahrt zum Exporthafen ist dieses Hilfsmittel unabdingbar. Man erspart sich durch dieses Kennzeichen auch die Abmeldung nach dem Ende der Benutzungsdauer, denn das Kurzzeitkennzeichen verfällt mit Ende des aufgedruckten Datums quasi automatisch.

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