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Grüne Karte

20 September 2011 No Comment

Die Grüne Karte ist ein wichtiger Reisebegleiter, wenn man mit dem Auto in den Urlaub fährt. Sie gilt als Nachweis für die KFZ Versicherung und ist in manchen Ländern für die Einreise dringend notwendig. Dazu gehören vor allem Länder in der Nähe von Europa, die nicht zur Europäischen Union gehören, wie zum Beispiel Marokko. Aber auch in manchen europäischen Ländern die zur EU gehören, wie etwa Polen oder Estland ist die Grüne Karte erforderlich. In anderen Ländern wird sie nur im Falle eines Unfalles verlangt, so zum Beispiel in Spanien oder Italien. Nach einem Unfall im Ausland werden Schadensersatzabwicklungen mit der grünen Karte deutlich vereinfacht. Beim Verkauf des Autos ist die Grüne Karte nicht auf den neuen Besitzer übertragbar, statt dessen muss sie vernichtet werden.

Die Grüne Karte kann man bei seiner Autoversicherung anfordern. In der Karte sind nicht nur Angaben über den Fahrzeughalter und das Fahrzeug selbst, sondern auch Details zur Versicherung vermerkt. Des weiteren findet man darauf wichtige Adressen der Regulierungshilfe, an die man sich im Ausland wenden kann. Allerdings besteht außerhalb Europas der Versicherungsschutz durch die internationale Versicherungskarte nur in der Kraftfahrzeug-Haftpflichversicherung und nicht in der Kraftfahrt-Unfallversicherung. Dafür muss mit der Versicherung eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

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