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Glasschaden

13 September 2011 No Comment

Alle Schäden, die an Glasflächen eines Fahrzeugs entstehen, werden durch die Teilkaskoversicherung ersetzt. Dabei ist es unerheblich, aufgrund welcher Ursache es zu dem Schaden kam. So wird ein Glasschaden durch einen Steinschlag ebenso ersetzt, wie einer der aufgrund eines fehlgeschlagenen Diebstahlversuchs entstanden ist. Je nach Versicherungsgesellschaft werden zudem auch die Kosten für eine Innenreinigung des Fahrzeugs nach einem Glasschaden übernommen.

Für den Fall, dass es möglich ist, die beschädigte Scheibe zu reparieren übernimmt die Versicherung nur die Kosten der Reparatur. Für die Reparatur von Glasschäden wird ein spezielles Klebeverfahren angewendet. Eine Scheibe darf nur dann repariert werden, wenn sich der Schaden außerhalb des Sichtfeldes des Fahrers und mindestens 10 cm vom Scheibenrand weg befindet. Zudem darf der Schaden nicht größer als die Fläche eines Zwei-Euro-Stückes sein.

Wird die Scheibe nach einem Glasschaden repariert, übernimmt die Teilkaskoversicherung die vollen Kosten unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung gewählt hat. Muss die Scheibe dagegen ersetzt werden, dann wird die gewählte Selbstbeteiligung angerechnet.

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