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Feinstaubplakette

9 September 2011 No Comment

Die Feinstaubplakette wurde in Deutschland im Zuge der Feinstaubverordnung, die zum 01. März 2007 in Kraft trat, eingeführt. Zweck dieser gesetzlichen Maßnahme ist es, den Ausstoß des sich in Fahrzeugabgasen befindlichen Feinstaubes zu reduzieren. Vor allem in Großstädten ist die Bevölkerung dadurch gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt. Die EU schrieb 1999 mit der Luftqualitätsrichtlinie zu deren Schutz deswegen Grenzwerte vor, die aber in einigen Regionen Deutschlands immer wieder überschritten wurden. Der Gesetzgeber ermöglichte deshalb mit der Feinstaubverordnung die Einrichtung sogenannter Umweltzonen. Die entsprechend gekennzeichneten Gebiete dürfen nur Fahrzeuge mit wenig Emissionen befahren. Die Feinstaubplakette erlaubt es, die Berechtigung zu überprüfen. Viele Städte haben bereits auf dieses umweltpolitische Instrument zurückgegriffen.

Die Feinstaubverordnung teilt die Fahrzeuge je nach Höhe der Emissionen in vier Kategorien ein. Die erste Schadstoffgruppe hat die schlechtesten Werte, eine Berechtigung für eine Feinstaubplakette hat diese nicht. Die Abzeichen der weiteren Gruppen sind rot, gelb und grün. Diese Plaketten mit den jeweiligen Farben befinden sich auf den Schildern, welche auf eine Umweltzone hinweisen: Nur Fahrzeuge mit dort abgebildeter Plakate dürfen das Gebiet befahren. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von vierzig Euro sowie ein Punkt. Eine Verpflichtung zum Erwerb der Plakette, die unter anderem gegen eine geringe Gebühr bei Zulassungsbehörden und technischen Prüfgesellschaften wie TÜV oder Dekra erhältlich sind, gibt es nicht. Wer sich für ein solches Abzeichen entschieden hat, muss bei der ausgewählten Stelle die Zulassungsbescheinigung bzw. Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein vorlegen. Dokumente der Autoversicherung sind nicht vonnöten. Eine Auswirkung auf die Höhe der Beiträge für eine Kfz Versicherung hat die Feinstaubplakette nicht, sie ist allein ein Berechtigungszeichen in Umweltzonen.

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