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Fahrzeugbrief

10 September 2011 No Comment

Fahrzeugbrief ist eine veraltete Bezeichnung für die “Zulassungsbescheinigung Teil II”, wie das Dokument seit dem 01.10.2005 heißt. In dem Fahrzeugbrief sind nur nicht technische Daten des KFZ aufgeführt, das Fahrzeug wird durch die eingetragene Fahrgestellnummer auch eindeutig gekennzeichnet. Die eingetragenen Fahrzeugdaten belegen, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.

Entgegen der weitverbreiteten Meinung ist der Fahrzeugbrief keine Eigentumsurkunde. Damit reicht die Übertragung des Fahrzeugbriefs nicht aus, um auch das Eigentum am Fahrzeug zu übertragen. Trotzdem lässt sich vom Besitz des Fahrzeugbriefes auf den Eigentümer schließen. Insbesondere dann, wenn der Besitzer des Fahrzeugbriefs auch als Fahrzeughalter eingetragen ist. Auch für eine Ummeldung des Fahrzeugs ist die Vorlage des Briefs bei der Zulassungsstelle erforderlich.

Beim Abschluss einer Kfz Versicherung hat der Fahrzeugtyp Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag. Um den Fahrzeugtyp genau zu identifizieren, ist eine Typschlüsselnummer eingetragen, die von der Autoversicherung zur Beitragskalkulation im Vorfeld abgefragt wird.

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