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Fahrzeugalterrabatt

19 September 2011 No Comment

Einige Kfz-Versicherungen bieten einen Fahrzeugalterrabatt an, der sich für den Versicherungsnehmer positiv auf den Beitragssatz auswirkt. Dabei sollte das Fahrzeug entweder neu oder nur wenige Jahre alt sein. Als Fahrzeugalter ist nicht das ohnehin schwer zu ermittelnde Produktionsdatum maßgeblich, sondern das Datum der ersten Zulassung. Von einigen Autoversicherungen wird auch verlangt, dass der Fahrer der erste eingetragene Fahrzeughalter des Wagens ist. Normalerweise sind Fahrer neuer oder zumindest junger Autos bis zu einem Alter von drei Jahren vorsichtiger und dementsprechend seltener in Unfälle verwickelt. Außerdem sind neue Fahrzeuge für die meisten Fahranfänger weniger erschwinglich, was diese besondere Risikogruppe ausschließt.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften profitieren dagegen besonders Besitzer von Oldtimern vom Fahrzeugalterrabatt. Auch solche Fahrer gehören nicht zur Risikogruppe, weil sie mit ihren alten Schätzen umsichtig sind und diese selten für die besonders unfallträchtigen Routinestrecken im Alltag nutzen.

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