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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

10 September 2011 No Comment

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde eingeführt, um den Verwaltungsprozess der Fahrzeugzulassung insbesondere für die Versicherer zu vereinfachen und den Zulassungsstellen eine schnelle und arbeitszeitsparende Prüfung der eingereichten Unterlagen zu ermöglichen.

Aus diesem Grund vergibt die Kfz Versicherung bei Abschluß einer Haftpflichtversicherung eine entsprechende Transaktions- bzw. Bestätigungs-Nummer, die zusammen mit den Versichertendaten gleichzeitig an eine zentrale Speicherstelle im Versicherungsverband und an den Fahrzeughalter gemeldet wird. Diese elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) legt der Versicherte dann bei der Fahrzeuganmeldung vor, ohne dass in teuren Druckverfahren fälschungssichere Urkunden gedruckt werden müssten. Die Fälschungssicherheit dieser Urkunde besteht also einzig und alleine in der Nachprüfbarkeit durch die Zulassungsstelle.

Die elektronische Versicherungsbestätigung erleichtert der Zulassungsstelle aber erheblich den Überblick über nicht versicherte Fahrzeuge. Wird eine Haftpflicht-Versicherung gekündigt, so erhält die Zulassungsstelle eine Information über das Ungültigwerden dieser Bestätigung. Wenn dann keine neue Bestätigungs-Nummer eingereicht wird, kann die Zulassungsstelle beim Halter gezielt nachfragen, wo denn Versicherungsschutz besteht. Die Autoversicherung wird also um eine Art Zentralregister über ausgestellte Versicherungen ergänzt.

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