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Deckungssumme (Versicherungssumme)

5 September 2011 No Comment

Bei der Deckungssumme (Versicherungssumme) handelt es sich um den Höchstbetrag, den die KFZ-Haftpflicht im Falle eines Schadens übernimmt. Vom Gesetzgeber sind Mindestsummen vorgeschrieben, um einen finanziellen Ausgleich für die Geschädigten eines Unfalls zu garantieren. Die Summen dafür liegen derzeit bei 1.000.000 Euro für Sachschäden, 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schaden entstanden sind. Häufig werden diese Mindestbeträge von den Versicherungsgesellschaften jedoch überschritten. Üblich sind beispielsweise 50 Millionen Euro als Pauschale für Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden mit nur geringen Mehrkosten.

Sollten diese Beträge der Deckungssumme (Versicherungssumme) im Schadenfall überschritten werden, ist theoretisch der Unfallverursacher selbst für die Begleichung der Restsumme verantwortlich. Aufgrund der Höhe der Deckungssummen kommt es dazu jedoch äußerst selten. Gegenüber dem Geschädigten ist die Versicherung selbst dann zur Zahlung verpflichtet, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Das bedeutet, dass das Eintreten eines Schadens vom Verursacher billigend in Kauf genommen wurde. Ausnahmen bestehen nur bei Fahrerflucht und Fahrten unter Alkoholeinfluss, hier droht eine Vertragsstrafe von bis zu 5000 Euro, die der Verursacher an seine Versicherung zu zahlen hat.

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