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Betriebserlaubnis

5 September 2011 No Comment

Für das Fahren mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr gibt es einige Regelungen, die das damit verbundene Risiko abdecken sollen und die es den Verkehrsteilnehmern ermöglichen von einem verkehrssicheren Zustand der Fahrzeuge auszugehen. Eine der Voraussetzungen ist die Betriebserlaubnis.

Diese Erlaubnis – ganz korrekt auch allgemeine Betriebserlaubnis genannt – gibt dem Kfz Halter eine Sicherheit, dass das Fahrzeug aufgrund seiner Konstruktion und seiner Eigenschaften verkehrssicher ist und er damit auch ein Kfz-Kennzeichen erhalten kann. Für die Autoversicherung ist die Betriebserlaubnis erst dann relevant, wenn diese durch Maßnahmen des Fahrers erlischt, im Allgemeinen wird diese ja bei der Zulassung geprüft. Die Kfz Versicherung achtet insbesondere bei größeren Unfällen auch genau darauf, welche Ursache der Unfall hatte. Sind in einem Fahrzeug beispielsweise nicht zugelassene LED als Frontbeleuchtung eingebaut (Spaßbeleuchtung blaue LEDs), so kann dies das Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis zur Folge haben. Ähnlich wie auch nicht zugelassenes Motortuning oder Umbauten am Fahrwerk (Sportfahrwerk) mit nicht zugelassenen Bauteilen. Deshalb empfiehlt es sich auch beim Kauf von Zubehörteilen immer darauf zu achten, ob diese mit einer entsprechenden Erklärung geliefert werden oder ob es sich um Graumarkt-Ware oder illegale Importe handelt. Diese können letztendlich wesentlich teurer, als der reine Anschaffungswert werden.

Man sollte sein Auto also nicht nur regelmäßig pflegen und warten, sondern auch auf zusätzliche Einbauten und Veränderungen achten.

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