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Berufsgruppenrabatt

5 September 2011 No Comment

In der Kfz Versicherung finden sich viele, unterschiedliche Tarifmerkmale. Manche können direkt durch das Verhalten des Versicherungsnehmers beeinflusst werden (-> Garagenrabatt), manche hängen auch mit den persönlichen Voraussetzungen zusammen. Zu diesen persönlichen Voraussetzungen gehört der Berufsgruppenrabatt.

Der Berufsgruppenrabatt geht davon aus, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen ein niedrigeres Risiko darstellen, als der Durchschnitt der Versicherungsnehmer bzw. der Bevölkerung. Der bekannteste Rabatt dieser Kategorie ist der bei praktisch allen Versicherungen gewährte Beamtenrabatt. Ein höheres Durchschnittseinkommen, eine teilweise nicht so hohe berufliche Belastung wie in der freien Wirtschaft und ein soliderer Lebenswandel werden hier als Begründung für den Rabatt genutzt. Oftmals wird dieser Beamtenrabatt nicht nur für Beamte, sondern für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewährt.

Den Berufsgruppenrabatt gibt es bei der Autoversicherung auch manchmal als eine Art getarnter Großkundenrabatt. Der Betriebsart eines Großunternehmens schließt einen Rahmenvertrag mit Mengenrabatt ab und die Mitarbeiter können sich (müssen aber nicht !) dann dort zu verbesserten Konditionen versichern. Letztendlich unterliegt die Berechnung und Gewährung eines Rabattes dieser Art aber grundsätzlich der freien Kalkulation des Versicherungsunternehmens, so dass man keine allgemeinen Angaben über berechtigte Berufe und deren Rabattsätze machen kann.

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