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Begleitetes Fahren

5 September 2011 No Comment

Die alte, bisherige starre Altersgrenze für den Erwerb des Führerscheines erst ab 18 Jahren wurde schrittweise aufgehoben. Seit einigen Jahren gibt es einen Modellversuch in einigen Bundesländern, bei denen der Führerschein schon mit 17 Jahren erworben werden kann.

Dieser “Führerschein mit 17 Jahren” wird in der Sprache der Behörden allerdings als begleitetes Fahren bezeichnet. Um die jungen Erwachsenen schrittweise an den Straßenverkehr heranzuführen erfolgt bei allen, die vor dem 18. Lebensjahr die Führerscheinprüfung nach einer Ausbildung durch eine zugelassene Fahrschule erhalten, eine Eingewöhnungsphase mit leicht geänderten Regeln. So ist das Führen eines Kraftfahrzeuges nur in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers erlaubt, der mindestens 30 Jahre alt ist und nur wenige Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei hat. Die Kfz Versicherung kann sich als Auswirkung dieser Regelung sogar über eine sinkende Unfallrate und sinkende Unfallschäden durch den neuen Führerschein ab 17 freuen! Bis zum 18. Lebensjahr kann der Fahranfänger mit vorher festgelegten und in die Prüfungsbestätigung aufgenommenen Begleitpersonen fahren. Begleitetes Fahren findet dann am 18. Geburtstag ein Ende, bei dem der echte Führerschein die bisherige Prüfungsbestätigung ersetzt.

Begleitetes Fahren zeigt ganz deutlich, dass auch junge Menschen Verantwortung übernehmen können und das manche Einschränkungen überholt sind und überdacht werden können.

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