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Anzeigepflicht

19 September 2011 No Comment

Für die Berechnung des Beitragssatzes bei einer Kfz-Versicherung sind hauptsächlich die Regionalklasse, die Typklasse des Fahrzeugs und die Schadensfreiheitsklasse des Versicherten entscheidend. Darüber hinaus spielen aber auch andere Kriterien eine Rolle, wie beispielsweise das Alter der Personen, die das Fahrzeug nutzen, das Vorhandensein eines Garagenstellplatzes oder die jährliche Kilometerleistung des Pkw. Die Anzeigepflicht beschreibt die Pflicht des Antragsstellers gegenüber der Autoversicherung, diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Bei der Angabe einer geringen jährlichen Kilometerleistung sinken natürlich die Beiträge, eine falsche Angabe im Antragsformular ist schnell gemacht und für die Kfz Versicherung ohne Weiteres nicht zu überprüfen.

Außerdem ist der Versicherte verpflichtet, die Autoversicherung gleich nach einem Schadensfall zu informieren. Kann der Versicherungsnehmer nicht glaubhaft begründen, warum er der Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist, droht sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Bei kleineren Verstößen ist normalerweise eine Vertragsstrafe die Folge.

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