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Annahmezwang

3 September 2011 No Comment

Der Autoverkehr in Deutschland ist für den Verkehrsteilnehmer auch deshalb relativ sicher, da es einen Haftpflicht-Versicherungsplicht für alle Fahrzeuge gibt. Damit wird es vergleichsweise unwahrscheinlich, dass Ihnen ein uversichertes Fahrzeug begegnet. Da es eine Versicherungspflicht gibt muss es allen Autohaltern auch ermöglicht werden, eine Versicherung abschließen zu können. Deshalb ist der Annahmezwang der direkt dazugehörige Bruder zur Versicherungspflicht, in der Fachsprache der Versicherungen wird dies auch als sogenannter doppelter Kontrahierungszwang bezeichnet.

Der Annahmezwang ist deshalb für alle Fahrzeughalter eine gute Nachricht. Jedes Versicherungsunternehmen in Deutschland muss einen Haftpflichtversicherungsantrag eines Kunden annehmen, egal ob dieser jung oder alt ist, ob er Deutscher oder ausländischer Mitbürger ist und auch unabhängig davon, wie viele Unfälle er schon hatte. Damit hat der Kfz-Halter einen klaren Rechtsanspruch darauf, dass sein Antrag auf die Haftpflichtversicherung angenommen werden muss. Einzige Einschränkung hierfür sind bewusste Falschangaben des Kunden, die den Versicherungsabschluss unmöglich machen. Hat der Kunde bei der bisherigen Versicherung einen Unfall gemeldet und gibt diesen Unfall zwecks einer günstigeren Schadensfreiheitsklasse nicht an, dann erhält er keinen Versicherungsschutz. Bei wahren Angaben besteht seitens der Versicherung allerdings ein Annahmezwang. Die Versicherung kann den Kfz-Haftpflicht Versicherungsvertrag auch nicht vom Abschluß anderer Produkte oder Versicherungen abhängig machen.

Dies hat natürlich auch positive Auswirkungen auf die Suche einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Internet: Die dort angebotenen Tarife müssen auch tatsächlich verfügbar sein. Damit ist die Versicherungsbranche schon einen wesentlichen Schritt weiter als die Luftfahrtindustrie, die mit ab-Preisen und versteckten Gebühren Werbung machen darf.

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