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Abgasuntersuchung

3 September 2011 No Comment

Bei der Abgasuntersuchung (AU) handelt es sich um die Überprüfung des Schadstoffausstoßes eines Autos. Fahrzeughalter sind gesetzlich verpflichtet, diese Untersuchung in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen. Nach der Erstzulassung eines Wagens unter 3,5 t zulässiger Gesamtmasse muss die erste Abgasuntersuchung (AU) nach 36 Monaten und danach alle 24 Monate vollzogen werden. Bei einem Fahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse steht die AU hingegen alle 12 Monate an. Je nach Fahrzeugart und Katalysatortyp gelten unterschiedliche Messungsvorschriften und Grenzwerte. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor wird einzig der Trübungswert des Abgases durch Ruß getestet. Bei einem Otto-Motor sollten hingegen die jeweils vorgeschriebenen Grenzwerte für Kohlenmonoxidgehalt und Lambda-Wert nicht überschritten werden. Letzterer gibt dabei das Gemischverhältnis aus Luft und Kraftstoff an.

Bis Ende 2009 wurde die Abgasuntersuchung (AU) separat durch einen Prüfbericht und eine Plakette am Fahrzeug bescheinigt. Seitdem ist sie in der gesetzlich ebenso obligatorischen Hauptuntersuchung (HU) integriert. Man kann jedoch die AU auf Wunsch von einer entsprechenden Werkstätte separat durchführen lassen und den Nachweis bei der anschließenden HU anführen. Auf Beiträge für die KfZ-Versicherung hat die Abgasuntersuchung (AU) im allgemeinen keinen Einfluss, da sie ja in jedem Fall durchgeführt werden muss. Allerdings ist zu beobachten, dass ältere Fahrzeuge, die also einen höheren Schadstoffausstoß haben, von Versicherern als schadensanfälliger eingestuft werden und demnach eine teurere Autoversicherung nach sich ziehen.

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